AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SmartHP (eine Marke der TM-2020 Management GmbH)

Stand: 01.02.2024

„Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.”

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen.

Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.

Teil A – (allgemeine Bedingungen)

  1. Mit Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag (Angebot) für die dort aufgeführten Leistungen. Soweit der Auftrag von SmartHP nicht schriftlich als angenommen bestätigt wird, gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht spätestens binnen 4 Wochen von SmartHP abgelehnt wird.
  2. Die SmartHP ist berechtigt, bei Erbringung seiner Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.
  3. SmartHP ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder SmartHP aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber der SmartHP gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei der SmartHP getätigten Aufträgen, in Verzug ist). SmartHP ist zu einer Prüfung der gewünschten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren von SmartHP geeignet sind. Er stellt SmartHP von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit SmartHP die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Bei trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vom Auftraggeber gestellten erforderlichen Unterlagen ist SmartHP berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls SmartHP Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt SmartHP aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen. Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist SmartHP nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.
  4. Werbeagenturen als Auftraggeber für deren Kunden sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber ihren Kunden an die Preisvorgaben von SmartHP zu halten. Sie erhalten eine Agenturprovision nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und nur in dieser Höhe. SmartHP ist durch den Auftrag einer Werbeagentur nicht gehindert, mit dem Kunden der Werbeagentur eine Abänderung der von der Werbeagentur für ihn beauftragten Leistung zu vereinbaren, soweit damit nicht der Zahlungsanspruch der Werbeagentur gegenüber dem Kunden beeinträchtigt wird. Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, Leistungen von SmartHP, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, selbst oder für den Kunden zu verwerten oder auf Dritte zu übertragen.
  5. SmartHP haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SmartHP nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet SmartHP für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von SmartHP ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung von SmartHP auf Schadenersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SmartHP unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.
  6. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wie auch vertragsgemäß zu verauslagende Kosten erfolgen entsprechend des abgeschlossenen Vertragsmodelles und den zu Grunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist. SmartHP kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.
  7. SmartHP behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Sollte SmartHP über eine gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der oben genannten Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.
  8. Soweit im jeweiligen Angebot nicht anders geregelt beträgt der Bezugszeitraum bei allen Abonnements ein Jahr, dies bedeutet, dass Ihnen zu Beginn des Abonnements eine Jahresrechnung gestellt wird. Der Bezugszeitraum ist nicht gleichzusetzen mit einer Jahresbindung. Wird das Abo nicht 1 Monat vor Ablauf des ersten Bezugszeitraumes gekündigt, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit und der Abonnementvertrag kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des nächsten Bezugszeitraumes (jeweils 12 Monate) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise haben eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird das Abo nicht 1 Monat vor Ablauf des ersten Bezugszeitraumes gekündigt, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit und der Abonnementvertrag kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des nächsten Bezugszeitraumes (jeweils 12 Monate) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In der Regel fällt hierbei eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Die erste monatliche Zahlung beginnt dann zum ersten des Folgemonats. Maßgeblich für den Vertragsbeginn ist die Lieferung des Produktes (bei Homepages die Onlineschaltung). Kündigungen können in Textform (z.B. E-Mail), schriftlich oder per Fax erfolgen und sind zu richten an:

TM-2020 Management GmbH
smartHP
Gewerbepark 5
49214 Bad Rothenfelde
E-Mail: service@smarthp.de

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Diese Vereinbarung des Gerichtsstandes gilt auch, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Teil B – (besondere Bedingungen)

I. Domain- und Hostingleistungen

  1. Eine von SmartHP zu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung der DENIC oder einer anderen Registrierungsstelle verfügbar. SmartHP haftet deshalb weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzwidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt SmartHP insoweit aus allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
  2. SmartHP führt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Auftraggebers durch und lässt diesen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter als Domain-Inhaber (admin-c) der jeweiligen Domain eintragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Will der Auftraggeber, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.
  3. Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung fälliger Domain- und Hostinggebühren durch den Auftraggeber Nachteile im Hinblick auf seine Inhaberschaft an der Domain bis hin zum Verlust der Domain mit sich bringen kann. Für solche Nachteile bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber kann die SmartHP nicht verantwortlich gemacht werden.
  4. SmartHP ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich. Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an SmartHP zu übermitteln.
  5. SmartHP weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
  6. SmartHP haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet SmartHP ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von SmartHP nicht zu vertreten sind. SmartHP behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.
  7. Der Auftraggeber erstattet SmartHP zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen zur Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Auftraggeber zu verauslagenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat SmartHP auch solche Kosten zu erstatten, die dieser wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.

II. Agentur- und Gestaltungsleistungen

  1. Die Ansicht einer durch SmartHP auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist SmartHP zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von SmartHP erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber SmartHP widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von SmartHP; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.
  2. Der Auftraggeber räumt SmartHP das Recht ein, ein Logo von SmartHP und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, wenn dies möglich ist, gegebenenfalls mit der Website von SmartHP zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und SmartHP aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. SmartHP hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.
  3. Eine von SmartHP erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von SmartHP nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei SmartHP, soweit nichts anderes vereinbart.

III. Suchmaschinenoptimierung SEO

  1. Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit SmartHP durchzuführen. SmartHP übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – SmartHP Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit SmartHP durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte SmartHP von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
  3. Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch SmartHP regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

IV. Ads-Werbung (Google, Facebook, ähnliche)

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für die entsprechende Werbeplattform zu ausgewählten Keywords/Zielgruppen für den Auftraggeber.
  2. In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget ist eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten.
  3. SmartHP übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch die Werbeplattform können diese variieren. Der jeweilige Auftrag läuft nur solange bis das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht worden ist.
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